E-Mail 0 20 41 - 7 66 94 26 Kontakt
Rechtsanwälte Bottrop

Hartz IV – Bezüge werden nach Tod des Berechtigten von seinem Erbe abgezogen

ErhalteneHartz IV – Bezüge können nach dem Ableben des Beziehers von dessen Erben zurückgefordert werden, soweit dieser einen Betrag von 1700 Euro übersteigt.


In dem entschiedenen Sachverhalt bezog der Verstorbene über mehrere Jahre Sozialleistungen in Höhe von fast 12000 Euro. Sein Vermögen von knapp 22000 Euro war ihm dabei als Schonvermögen angerechnet worden. Nach Abzug diverser Verbindlichkeiten verblieb ein Nachlasswert von etwa 20000 Euro, weshalb der zuständige Sozialleistungsträger die Tochter als Erbin zur Rückzahlung der dem Vater gewährten Sozialleistungen aufforderte. Die Tochter sah in dieser Forderung einen Verstoß gegen das grundrechtlich garantierte Erbrecht und reichte Klage ein. Dieser gab das Gericht nicht statt. Zwar würde es eine Freigrenze in Höhe von 15500 Euro für pflegende Angehörige geben, diese sei im vorliegenden Sachverhalt jedoch weit überschritten. Auch sah das Gericht keinen Härtefall in dieser Rückforderung, da es sich nicht um das erwirtschaftete Vermögen der Tochter handelte und es nicht Sinn und Zweck der Vorschriften über das Schonvermögen sei, die Erben zu schützen. Aus diesen Gründen müsse die Erbin die an den Vater gezahlten Sozialleistungen in Höhe von fast 12000 Euro zurück zahlen.
 
>Sozialgericht Berlin, Urteil SG B S 149 AS 21300 08 vom 24.05.2011
Normen: §§ 12, 35 SGB II
[bns]

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de